BeschrievungZeichen 278-60 - Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, StVO 2017.svg
Deutsch: Zeichen 278-60: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Unternummer ändert sich mit dem angegebenen Zahlenwert. Das Zeichen wurde in dieser Form erstmals mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 22. März 1988 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 1. Oktober 1988 rechtsgültig. Quelle: Bundesgesetzblatt, 1988, Teil 1, Nr. 12, S. 420. Das Zeichen wurde ebenfalls 1988 im Verkehrsblatt Heft 7, 1988, S. 238, vorgestellt. Die Bemaßung ohne Ziffer erscheint bereits im Verkehrsblatt, Heft 18, 1972, S. 479. Nenngröße: 600 x 600 mm; Lichtkantenbreite: 10 mm, schwarze Umrandung: 15 mm. Die fünf Streifen hatten zusammen eine Breite von 100 mm.
Datum/Tiet
Born
Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt
Autor
Nach den amtlichen Vorgaben digital umgesetzt durch: Mediatus
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